Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch foto-journalistische) Tätigkeit mit Bezug zum Kongressschwerpunkt folgendermaßen nachweisen können:
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Veranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – d anzufordern.
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.
Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert: