Presse

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Presse-Akkreditierung

Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:

Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch foto-journalistische) Tätigkeit mit Bezug zum Kongressschwerpunkt folgendermaßen nachweisen können:

  1. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
  2. durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
  3. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
  4. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe.

Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Veranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – d anzufordern.

Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.

Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:

  1. Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
  2. Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind

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