Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
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Geltungsbereich
- Für sämtliche Veranstaltungen der SLG Treasury GmbH, Gertrude‑Fröhlich‑Sander‑Str. 3, 1100 Wien, Österreich (nachfolgend „Veranstalter“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (nachfolgend „Teilnahmebedingungen“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Teilnehmer“).
- Die Teilnahmebedingungen des Veranstalters gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer werden zurückgewiesen und werden nicht Vertragsbestandteil. Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrags, wenn in der Bestellung/Anmeldung hierauf Bezug genommen wird und der Veranstalter diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen erbringt.
- Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen des Veranstalters bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung des Veranstalters.
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Anmeldung und Anmeldebestätigung
- Anmeldungen zu sämtlichen Veranstaltungen des Veranstalters können ausschließlich über den Ticketshop tickets.finanzsymposium.com des Veranstalters erfolgen. Die Angebote des Veranstalters stellen insoweit lediglich eine unverbindliche Aufforderung zum Abschluss des Vertrags zur Teilnahme an der Veranstaltung dar.
- Der Teilnehmer wählt im Ticketshop unter Beachtung der dortigen Hinweise zur Ticketkategorisierung (Corporate‑Ticket und Non‑Corporate‑Ticket) das für ihn zutreffende Ticket samt einer Ticketkategorie (Tages‑, Zwei‑Tages‑ oder Drei‑Tages‑Ticket) aus. Die verbindliche Anmeldung im Ticketshop erfolgt erst, wenn der entsprechende Button betätigt wird und dabei diese Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzerklärung anerkannt werden.
- Der Veranstalter erteilt dem Teilnehmer unmittelbar nach der Anmeldung eine automatische elektronische Eingangsbestätigung.
- Der Veranstalter prüft im Anschluss die vom Teilnehmer vorgenommene Ticketkategorisierung und lässt dem Teilnehmer im Falle, dass die Ticketkategorisierung korrekt vorgenommen wurde, zeitnah, spätestens aber nach fünf (5) Tagen, eine Anmeldebestätigung zukommen. Der Vertrag kommt erst nach Prüfung der Anmeldung durch den Veranstalter mit Zusendung einer Anmeldebestätigung zustande.
- Die Zustellung der Tickets durch den Veranstalter an den Teilnehmer (sog. Hometickets, d. h. Eintrittsausweise, die der Kunde selbst ausdruckt) erfolgt elektronisch per E‑Mail als PDF‑Datei an die vom Teilnehmer im Rahmen der Anmeldung hinterlegte E‑Mail‑Adresse. Hometickets sind personalisiert und nicht übertragbar. Sie gelten nur für den jeweiligen Inhaber, dessen Name und Vorname auf dem Ticket vollständig abgedruckt ist. Der Veranstalter behält sich vor, im Rahmen der Einlasskontrolle zur Veranstaltung einen Legitimationsabgleich vorzunehmen. Jedes Hometicket wird beim Einlass elektronisch auf Gültigkeit überprüft. Der Ausdruck der Hometickets muss mit einem Laser‑ oder Tintenstrahldrucker mit mindestens 300 DPI‑Auflösung auf weißes DIN‑A4‑Papier in lesbarer Qualität erfolgen.
- Ein genereller Anspruch zur Teilnahme an der Veranstaltung besteht nicht; der Veranstalter behält sich die Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z. B. bei Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung, Teilnahme unter Vorspiegelung falscher Tatsachen/Täuschung) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses besteht kein Rückerstattungsanspruch bezüglich des Ticketpreises.
- Der Teilnehmer ist nicht dazu berechtigt, Hometickets zu verändern. Die Vervielfältigung ist strafbar und wird vom Veranstalter zur Anzeige gebracht. Tauchen Kopien eines Hometickets auf, wird auch das Originalticket ungültig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt, es sei denn, den Kunden trifft kein Verschulden an der Existenz der Kopien.
- Im Falle einer etwaigen Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
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Leistungen und Preise
- Leistungsumfang und Veranstaltungsort ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters. Mit der vom Veranstalter bestätigten Anmeldung erhält der Teilnehmer Anspruch auf folgende Leistungen:
- Bezüglich des Inhalts und Ablaufs einer Veranstaltung behält sich der Veranstalter geringfügige Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung vor. [Der Veranstalter kann aus wichtigen organisatorischen Gründen angekündigte Referenten durch andere ersetzen; der Gesamtcharakter bleibt gewahrt.]
- Sofern es sich um eine kostenpflichtige Teilnahme handelt und nichts Abweichendes vereinbart ist, verstehen sich die Teilnahmegebühren jeweils pro Teilnehmer und Veranstaltung. Die Teilnahmegebühren bei einer Präsenzveranstaltung beinhalten, soweit nichts anderes angegeben ist, insbesondere:
- Besuch der begleitenden Fachausstellung sowie Teilnahme an allen in der Veranstaltungsagenda ausgewiesenen Programmpunkten
- Ausführliche Kongressunterlagen (Online/Offline)
- Verpflegung an den drei Kongresstagen
- Erfrischungen an den ausgewiesenen Verpflegungsbereichen
- Teilnahme am Willkommensabend am Mittwoch
- Für Corporate‑Teilnehmer ist der Galaabend inkludiert, solange Plätze zur Verfügung stehen
- Etwaige Reise‑ und Übernachtungskosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten; diese sind vom Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldebestätigung, soweit erforderlich, selbst zu buchen.
- Sämtliche angegebenen Preise zur Teilnahme an der Veranstaltung sind in EUR angegeben. Vorbehaltlich anders lautender Hinweise innerhalb der Veranstaltungsbeschreibung handelt es sich um Bruttopreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Irrtümer hinsichtlich der Preisangaben bleiben vorbehalten.
- Die Zahlung der Hometickets erfolgt bargeldlos per Rechnung oder Kreditkarte. Die Vergütung ist – bei Zahlung per Rechnung – innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Liegt vor Veranstaltungsbeginn keine Zahlung vor, kann der Veranstalter Ausweise sperren und den Zutritt verweigern.
- Alle Werbeaktivitäten des Teilnehmers, die vom Veranstalter nicht ausdrücklich genehmigt sind, sind untersagt.
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Stornierung durch den Teilnehmer
- Eine Stornierung der Teilnahme muss schriftlich erfolgen. Stornierung bis zwei (2) Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos; danach werden 50 % der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Stornierung am Veranstaltungstag oder Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben.
- Ersatzperson kann entsendet bzw. Umbuchung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden; der Veranstalter prüft die Ticketkategorisierung der Ersatzperson.
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Absage durch den Veranstalter
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung mangels Erreichens der hierfür erforderlichen Mindestausstellerzahl (bis zu einem Monat vor Beginn) oder aufgrund sonstiger wichtiger, nicht zu vertretender Gründe (insb. höhere Gewalt) ohne Fristeinhaltung abzusagen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Verfügungen, die eine Durchführung verbieten oder von Auflagen abhängig machen, die eine wirtschaftliche Durchführung erschweren (z. B. Beschränkung der Teilnehmerzahl).
- Die Teilnehmer werden unverzüglich schriftlich informiert. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden rückerstattet. Weitergehende Ansprüche, die nicht Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Bei Verletzung wesentlicher Verpflichtungen ist der Veranstalter zur außerordentlichen Kündigung der Teilnahme berechtigt.
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Haftung
- Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Keine Haftung für Schäden aus Übertragungsfehlern, technischen Betriebsausfällen, Wartungsunterbrechungen, Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl sowie Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn), außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit oder Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht.
- Bei lediglich fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Unberührt bleiben verschuldensunabhängige Ansprüche, Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben, die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie Fälle arglistigen Verschweigens/Garantie/Übernahme eines Beschaffungsrisikos.
- Haftungsbeschränkungen gelten auch für Organe, Vertreter, Angestellte, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Das Finanzsymposium wird von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt; keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte.
- Keine Haftung für Schäden durch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit/Ordnung. Kommt es aufgrund Fehleinschätzung zu Einschränkung, Absage oder Abbruch, keine Haftung für einfache Fahrlässigkeit.
- Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung für seine gesetzliche Haftung. Versicherung deckt ausschließlich Schäden Dritten gegenüber; kein Schutz für Rahmenveranstaltungen, die nicht vom Veranstalter durchgeführt werden.
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Hygienekonzept
Der Teilnehmer ist verpflichtet, ein vom Veranstalter vorgesehenes Hygienekonzept umzusetzen und einzuhalten; dieses kann der Veranstalter vor und während der Veranstaltung anpassen, soweit erforderlich, um gesetzlichen/behördlichen Vorgaben zu entsprechen, auch über Mindestanforderungen hinaus, soweit zumutbar.
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Hausrecht
Der Veranstalter und von ihm beauftragte Dritte üben auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus; Anordnungen ist Folge zu leisten. Teilnehmer ohne gültiges Ticket können des Geländes verwiesen werden; Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt nicht. Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
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Hinweis zu Foto‑, Film‑ und Tonaufnahmen
Der Veranstalter bzw. beauftragte/akkreditierte Personen fertigen zu Informations‑ und Werbezwecken Foto‑, Film‑ und/oder Tonaufnahmen an, die mit der Darstellung anwesender Personen verbunden sein können.
Eine Veröffentlichung kann im Internet (Webseiten des Veranstalters/Kongress), in Printmedien und sozialen Medien erfolgen. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der unentgeltlichen Anfertigung und Veröffentlichung einverstanden. Sämtliche Bild‑ und Veröffentlichungsrechte liegen beim Veranstalter. Eigene Aufnahmen der Teilnehmer bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters; unautorisierte Aufnahmen stellen Urheberrechtsverletzungen dar.
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Datensicherheit und Datenschutz
Für die Übertragung von Kunden‑ und Bezahldaten setzt der Veranstalter ein sicheres Übertragungsverfahren (SSL) ein.
Personenbezogene Daten werden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Datenschutzerklärung: https://finanzsymposium.com/datenschutzerklaerung/
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Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).